Teilnahmebedingungen

Anmeldung für die Teilnahme an den Heilermessen am linken Niederrhein

Die Anmeldung ist bindend und wird ausschließlich nur in schriftlicher Form angenommen. Alle Standinformationen die vom Aussteller in das Anmeldeformular eingetragen werden sind verbindlich und sollten von deren Produkten oder der Tätigkeit zu erkennen sein. Das einfügen von Ausstellerdaten in die Ausstellerlisten wird grundsätzlich 2 Monate vor Messebeginn vorgenommen. Alle am Stand präsentierten Angebote müssen bei Anmeldung dem Veranstalter bekannt gegeben werden. Nachträgliche Änderungen bedürfen der Zustimmung des Veranstalters. Kann der Veranstalter aus Gründen, die nicht von ihm zu vertreten sind, durch Eintritt höherer Gewalt, auf behördliche Absage des Vermieters (ohne schuldhafte Mitwirkung des Veranstalters) die Messe nicht oder nur teilweise oder durchführen, so hat der Aussteller keinen Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten Standmiete. Sobald ein Ersatztermin für die abgesagte Messe angekündigt wird können die Aussteller an der neu geplanten Messe ihren bezahlten Standplatz ohne weitere Kosten und Gebühren einnehmen. Soweit die Messe nur verkürzt stattfindet, wird die Standmiete entsprechend gekürzt und der überschüssige Betrag zurückbezahlt.

Rücktritt von der Teilnahme an den Heilermessen am linken Niederrhein

Bei Rücktritt nach erfolgter Anmeldung bis sechs Wochen vor der Veranstaltung sind 50 % der Standgebühr als Bearbeitungspauschale zu zahlen und innerhalb der letzten sechs Wochen vor der Veranstaltung 100 %.

Auszahlungen bezüglich des Rücktritts werden grundsätzlich eine Woche nach jeder Messe beglichen.

Ersatz -Aussteller

Sollte ein fest angemeldeter Aussteller aus privaten oder beruflichen Gründen seinen Stand am Messetag nicht beziehen können besteht die Möglichkeit eine Ersatz -Person einzufügen die den Messestand vertritt oder übernimmt. Diese Möglichkeit sollte zwingend notwendig dem Veranstalter in schriftlicher Form mitgeteilt werden. Dem Veranstalter bleibt es nach sorgfältiger Prüfung selbst überlassen dies einzuwilligen. Bei einer Ablehnung wird der Stand nicht ersetzt und von den Kosten her nicht erstattet.

Zahlungsbedingungen

Die Standgebühren sind innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Annahmebestätigung in voller Höhe ohne Abzüge fällig.

Standzuteilungen

Wir sind bemüht, besondere Gegebenheiten bei der Standzuteilung zu berücksichtigen und gleichzeitig das optische Gesamtbild der Veranstaltung zu wahren. Besondere Standwünsche können geäußert werden, auf deren Berücksichtigung besteht jedoch kein Anspruch. Die endgültige Zuteilung des Standes erfolgt frühestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Der Veranstalter behält sich jedoch das Recht vor, nach dem genannten Zeitpunkt Veränderungen vorzunehmen.

Die Vortragsräume

Bitte seien Sie pünktlich vor Beginn Ihres Vortrags. Am besten ist es, wenn Sie schon zehn Minuten vorher dort sind, damit sie den Raum nach Ihren Wünschen gestallten können. Auch sollten Sie den Raum vor Ende Ihrer gebuchten Stunde schon verlassen haben,  dass der nachfolgende Referent genauso pünktlich anfangen kann, wie Sie.

In den Räumen ist von Seite des Veranstalters aus keine Technik vorhanden und wenn Sie Technik einsetzen möchten, denken Sie bitte daran diese selbst mitzubringen und innerhalb ihrer Vortragszeit auf und abzubauen. In jedem Raum ist Strom vorhanden, aber der Anschluss ist nicht immer an der optimalen Stelle. Denken Sie daher bitte unbedingt auch an ein Verlängerungskabel.

Fremdwerbung

Die Durchführung von Werbemaßnahmen wie zum Beispiel die Fremdwerbung oder Hinweise auf andere Messeveranstaltungen ist weder am Stand oder auf dem Messegelände noch in unmittelbarer Umgebung des Messegeländes zulässig. Bei Ordnungswidrigen Verhalten kann das Stand-Mietverhältnis sofort vom Veranstalter gekündigt werden. 

Aufbau

Der Aufbau von Standflächen erfolgt in der Regel drei Stunden vor Messebeginn oder einen Tag vorher. Uhrzeiten werden frühzeitig bekannt gegeben. Jeder Stand muss eine Stunde vor Messebeginn aufgebaut sein. Bei Nichterfüllung sind 50 % des gezahlten Messestandes als Vertragsstrafe an den Veranstalter zu leisten.

Helfer am Messestand

Am Messestand dürfen maximal 2 Personen ( vom Eintritt befreit ) behilflich sein die auch bitte namentlich beim Veranstalter angegeben werden müssen. Dies setzt aber auch voraus das die Personen während der Messezeit am Stand behilflich sind. Ausnahme sind Helfer die vor Messebeginn oder nach Messeende den Stand mit auf oder abbauen. Sollten mehr als 2 Personen am Messestand behilflich sein wird der Messeeintritt ganz normal berechnet. 

Durchführung der Messe

Die Messe ist von 14.00 – 21.00 Uhr geöffnet. In dieser Zeit ist der Stand durchgängig mit Personal zu besetzen. Ausnahmeregelungen gelten für Referenten während ihrer Vorträge oder Workshops.

Abbau

Der Abbau der Stände erfolgt unmittelbar nach dem Ende der Messe, jedoch nicht vor dem offiziellen Ende der Messe.

Der vorzeitige Abbau ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Messeleitung zulässig. Verletzt der Aussteller die Pflicht schuldhaft, ist er verpflichtet, eine Vertragsstrafe an den Veranstalter zu zahlen. Die Vertragsstrafe beträgt 30 % der Standmiete pro angefangene Stunde. Für die Entsorgungentstehenden Mülls ist der Standinhaber verantwortlich. Die Standflächen sind besenrein zuhinterlassen. Tische und Stühle, die vom Veranstalter gestellt werden, werden am Materialabgabeplatz zugeteilt.

Technik / Sicherheit / Sorgfaltspflicht

Die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, Verwaltungsvorschriften u. ä. bezüglich der technischen Richtlinien sind vom Standinhaber zu beachten. Dies betrifft insbesondere auch baurechtliche Vorschriften und dergleichen mehr. Für die Einholung evtl. notwendiger Genehmigungen ist alleine der Standinhaber verantwortlich. Ebenso müssen alle von dem Standinhaber eingebrachten Anschlüsse, Maschinen, Geräte etc. den einschlägigen Bestimmungen, insbesondere den DIN-Normen und den VDI- bzw. VDE-Vorschriften entsprechen. Zusätzlich müssen alle verwendeten Materialen (Dekoration jeglicher Art) schwer entflammbar (Baustoffklasse B1 nach DIN 4102 Teil 1) sein.

Räucherstäbchen, Kerzen etc. dürfen nur in geeigneten, geschlossenen Gefäßen abgebrannt werden. Allen Anweisungen von Veranstalter, Vermieter oder Feuerwehr ist unverzüglich Folge zu leisten.

Jeder Standinhaber trägt die Sorgfaltspflicht bei Vorführungen, Demonstrationen seiner Produkte. Eine Abdeckung von Boden- und Wandflächen ist dann zwingend erforderlich. Für evtl. Verunreinigungen (Beschädigungen) des Bodens, der Wände ist der jeweilige Standinhaber haftbar.

Auszeichnungspflicht

Die zu erwerbenden Artikel und Dienstleistungen müssen am Messestand sichtbar ausgezeichnet sein.

Bilder

Fotos, die während einer Veranstaltung von dem Veranstalter gemacht oder in Auftrag gegeben werden, dürfen zur Ansicht auf der Homepage „Akademie für Neues Bewusst Sein“ oder / und auf www.Heilermessen.de dargestellt oder veröffentlicht werden.

Videoaufnahmen während einer Veranstaltung sind strengstens untersagt und dürfen nur in Absprache mit dem Veranstalter vorgenommen werden.

In allen angegebenen Preisen ist keine MwSt. enthalten. Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG.

Jegliche Haftung ist hiermit ausgeschlossen